Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubsgesetz

Regelmäßig führt das IFKTP anerkannte Veranstaltungen nach dem Bildungsurlaubsgesetz durch. Diese Bildungsveranstaltungen sind durch den Berufsverband als Fortbildungen akkreditiert und gelten als Nachweis für die Zertifizierung durch den Berufsverband.
Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch durch die Verbandsschule ausgestellt. Alle anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen sind im folgenden kurz aufgeführt und als PDF-Datei hinterlegt.
Sie können die Veranstaltungsprogramme durch einen Mausklick auf den Titel herunterladen.
Veranstaltungsprogramme für die Bildungsurlaubsangebote 2010
„Wechselspiel der Künste – Kreative Verfahren in psychosozialen Institutionen, Praxen und Kliniken.”
Ort: Freie Akademie - Zentrum für Gesundheitsbildung, Im Nordfeld 16, 29336, Nienhagen/Celle,
Teilnahmegebühren: EUR 300
Dauer: 18. bis 23. Oktober 2010, täglich von 10 bis 18 Uhr
Die Ascol – Fachfortbildung dient der persönlichen und fachlichen Qualifizierung von angehenden Kunsttherapeuten ebenso wie von praktizierenden Kunsttherapeuten. Künstlerische Methoden im Bereich der Therapie und der Beratung, die im Rahmen der Weiterbildung Kunsttherapie zum Einsatz kommen, werden vertieft und die Teilnehmerinnen durch praktische kunsttherapeutische Übung mit der Praxis bekannt gemacht.
„Ascol-Fachfortbildung Psychotherapie”
Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - Vorbereitungskurs für die amtliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz
Ort: Freie Akademie - Zentrum für Gesundheitsbildung, Im Nordfeld 16, 29336 Nienhagen/Celle
Teilnahmegebühren: EUR 320
Dauer: 2. bis 6. August 2010, täglich von 10 bis 18 Uhr
Die Fachfortbildung dient der persönlichen und fachlichen Qualifizierung von Kandidatinnen und Kandidaten der amtlichen Überprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Die im Rahmen bisheriger therapeutischer Weiterbildungen angeeigneten Kenntnisse werden durch den Kurs vertieft und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch praktische Übung, Repetitorien und Prüfungssimulationen mit der Prüfungssituation vertraut gemacht. Die Veranstaltung ist als Bildungsurlaub nach dem Bildungsurlaubsgesetz in Niedersachsen anerkannt. Einzelne Seminarveranstaltungen können nicht gebucht werden.
Wer hat Anspruch?
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle ArbeitnehmerInnen in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. (§2 Abs.2)
Wer hat keinen Anspruch?
Beamte, RichterInnen, SoldatInnen, Zivildienstleistende. ArbeitnehmerInnen, wenn andere Gesetze, Betriebs- oder Tarifrechtliche Vereinbarungen die Freistellung von der Arbeit für mindestens denselben Zeitraum regeln. (§2 Abs.1 Satz 2)
Anspruch pro Jahr?
5 Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahres. Bei mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen ändert sich der Anspruch entsprechend. (§2 Abs.4). Krankheitstage werden nicht angerechnet (§7). Nicht ausgeschöpfter BU kann im folgenden Jahr gemeinsam oder getrennt geltend gemacht werden. (§2 Abs.6 Satz 1). Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis maximal 4 Kalenderjahre zu einem 3-4-wöchigen BU zusammengefasst werden.
Anmeldung beim Arbeitgeber
mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mit der Bestätigung des Veranstalters (§8 Abs.1)
Diese Angaben sind ohne Gewähr!